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   BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23   

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https://dejure.org/2023,40563
BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23 (https://dejure.org/2023,40563)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2023 - 2 StR 452/23 (https://dejure.org/2023,40563)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 2 StR 452/23 (https://dejure.org/2023,40563)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Bestimmens einer Person

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23
    Eine nur geringe Grenzwertüberschreitung wird deshalb ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5).

    Eine nicht erhebliche Überschreitung stellt jedenfalls keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 6: Überschreitung des Grenzwerts um etwas mehr als das Dreifache; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24: Überschreitung um das 2, 5-fache).

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 488/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Umstand polizeilicher Überwachung eines

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23
    Eine nur geringe Grenzwertüberschreitung wird deshalb ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5).

    Eine nicht erhebliche Überschreitung stellt jedenfalls keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 6: Überschreitung des Grenzwerts um etwas mehr als das Dreifache; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24: Überschreitung um das 2, 5-fache).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23
    Eine nur geringe Grenzwertüberschreitung wird deshalb ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein, während eine ganz erhebliche Überschreitung gegen die Annahme eines solchen spricht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 5).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 242/23

    Qualitätsmerkmal der Erreichung der nicht geringen Menge in einem Verfahren wegen

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23
    aa) Zwar hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei die Wirkstoffmengen der in Rede stehenden Betäubungsmittel festgestellt und zutreffend jeweils auf die Gesamtheit dieser Wirkstoffmengen abgestellt, durch die der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten ist; maßgeblich ist insoweit die Summe der Wirkstoffmengen (zur Berechnung vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 242/23 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23
    Der Senat stellt den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich klar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23
    Der Senat stellt den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich klar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51).
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